Ich biete keinen Fernunterricht im rechtlichen Sinne mit Zertifikat an.

Dafür teile ich mehr als 20 Jahre intensive Erfahrung in der Heilpraktiker-Ausbildung mit ihnen.

Der juristische Unterschied zwischen Fernstudium und dem von mir angebotenen Selbststudium ist die Lernkontrolle.

Beim Fernunterricht erfolgt eine Lernkontrolle durch den Lehrenden.

Beim Selbststudium führt der Schüler seine Lernkontrolle selbst durch.

Mit den Tests werden die Lösungen, aber auch zu einem großen Teil der Fragen Tipps, Kommentare und Lösungsstrategien mitgeliefert.

Es werden also nicht bei jedem Schüler individuell die Fehler korrigiert, sondern es wird ein allgemeingültiges „know-how“ vermittelt, wie man Multiple-Choice-Fragen löst, um künftig die Fehlerquote zu minimieren, was ich für einen wesentlichen sinnvolleren Ansatz halte.
Es gibt Grundlagen, die müssen gelernt werden. Damit und mit Strategie kann man oft solche Fragen lösen, ohne alle Details zu kennen, die in der Frage vorkommen. Man kann und muss nicht alles wissen.
Heilpraktiker-Selbststudium
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Heilpraktiker-Ausbildung im Selbststudium
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